Engagement

Ihr Engagement in der
Aus Liebe zum Menschen Stiftung

Zustiftung

Langfristig

Ihre Zuwendung geht ins Stiftungsvermögen über und bleibt in der Stiftung veranlagt. Nur die Erträge werden zweckgewidmet verwendet.

Steuerliche Behandlung als Zustiftung

Mittelfristig

Ihre Zuwendung geht ins Stiftungsvermögen über. Eine teilweise Verwendung des Vermögens ist zweckgewidmet in den ersten beiden Jahren möglich.

Steuerliche Behandlung als Zustiftung

Spende

Kurzfristig

Ihre Zuwendung wird zeitnahe nach Wunsch über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren zweckgewidmet verwendet.

Steuerliche Behandlung als Spende

Hilfsprojekte

Ukraine

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Bildung

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Demenz

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Weitere

Die Aus Liebe zum Menschen Stiftung ermöglicht auch ein gemischtes Engagement – also eine Kombination aus sowohl einer dauerhaften Zuwendung als auch einer Spende.

Zustiftung

Eine Vermögensausstattung ist von der Stiftungseingangssteuer befreit. Die Zustiftung ist als Betriebs- oder Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig, jährlich bis zu 10 % des Gewinns bzw. Einkommens. Wird diese Grenze überstiegen, besteht eine Vortragsmöglichkeit in die folgenden neun Jahre.*

Optional kann eine Zustiftung auch bei Ihrer Bank veranlagt werden. Wir legen dabei Wert auf ethisch korrekte und nachhaltige Investments.

Spende

Ebenso wie eine Zustiftung ist auch eine Spende steuerlich abzugsfähig und zwar als Betriebs- oder Sonderausgabe (jährlich bis zu 10 % des Gewinns bzw. Einkommens).*

Verwendung

Neben unseren Schwerpunkten bietet sich die Möglichkeit, persönliche Kompetenzen und Themen einzubringen. Darüber hinaus gibt es die Option, sich im Zustifter- und Spenderbeirat zu engagieren.

* Privatstiftungen können Zuwendungen von ihren Einkünften, die der Zwischensteuer unterliegen, ebenfalls absetzen – in der Höhe der genannten Grenzen. Zudem werden diese Zuwendungen KESt-frei ausgeschüttet.

Wir freuen uns über ihre Unterstützung

Harald Schellander

Stiftungsmanagement

E-Mail: harald.schellander@roteskreuz.at
Telefon: 01 / 589 00 – 512

Aus Liebe zum Menschen Stiftung

Erste Bank

IBAN: AT73 2011 1837 7190 0300
BIC: GIBAATWWXXX

Ihre Zustiftung oder Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.